Gebührenordnung 1.) Gebührenpflicht a) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem folgenden Gebührentarif erhoben. b) Die Kurse in Ergänzungsfächern, die im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach besucht werden, sind in den Unterrichtsgebühren inbegriffen. 2.) Fälligkeit a) Die Unterrichtsgebühren beziehen sich jeweils auf ein Semester. b) Die Unterrichtsgebühr ist jeweils zum Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) für das kommende Semester (1/2 Jahr) fällig. c) Die Unterrichtsgebühr sollte zur Vereinfachung der Verwaltung möglichst per Einzugsverfahren monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - jeweils zum 1. des Monats bzw. Quartals - im voraus in Raten abgebucht werden. Bei Nichtteilnahme am  Einzugsverfahren ist die volle Semestergebühr automatisch zu Beginn des  neuen Semesters (1.4. und 1.10.) im Voraus zu entrichten. 3.) Ermäßigung, Erlass a) Eine Ermäßigung wird auf Antrag gewährt als ·   Sozialermäßigung ·   Familienermäßigung ·   Mehrfachermäßigung b) Über eine Sozialermäßigung entscheidet der Vorstand. Für die Gewährung sind die Einkommensverhältnisse maßgebend. c) Die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung gilt ab der 3. Belegung und beträgt 30% der regulären Gebühren.     Die 45-Min. Förderstunde und der Projektunterricht sind davon ausgeschlossen. Maßgebend ist der Beginn des Unterrichts. 4.) Erwachsene Die im Gebührentarif genannten Unterrichtsgebühren beziehen sich auf Schüler, Kinder, Studenten und Auszubildende. Für Erwachsene, die den Unterricht in der Musikschule besuchen, erhöht sich jede Semestergebühr um EUR 48,- (= monatlich EUR 8,-). Im übrigen gilt Punkt 3. 5.) Ergänzungsfächer Alle Ergänzungsfächer gelten im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach als Nebenfach und sind in den Unterrichts-gebühren enthalten. 6.) Aufnahmegebühr Bei Eintritt in die Schule ist von jedem Schüler eine Aufnahmegebühr von EUR 10,50 zu  entrichten. 7.) Unterrichtsform Grundsätzlich wird der Unterricht in Gruppen durchgeführt. Eine andere Einstufung erfolgt in Ausnahmefällen sowie bei Fortgeschrittenen durch die Schulleitung bzw. durch den Fachlehrer. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.
Gebühren und Gebührenordnung gültig ab 1.10.2019 Die Gebühren erhöhen sich jährlich zum Oktober inflationsbedingt um 2,5 %. Näheres zu Gebühren siehe Gebührenordnung
Musikschule Lampertheim e.V. Wilhelmstr. 60 68623 Lampertheim Tel. 06206-59779 Fax 06206-951529 email: msla@gmx.de
Gebühr/ Semester
Gebühr/ Monat
Gebühr/ Semester auswärt. Schüler
Gebühr/ Monat auswärt. Schüler
Baby-Kurs (6 Monate bis 1,5 Jahre)
155,02
26,02
166,32
27,72
Eltern-KindKurs (18 Monate bis 3 Jahre)
155,02
26,02
166,32
27,72
Musik und Bewegung ab 3,5 Jahren
190,08
31,69
207,06
34,50
Musikalische Früherzieh-ung (ab 4 Jahren)
190,08
31,69
207,06
34,50
Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmern / 50 Min.
264,76
44,13
310.60
52,60
Gruppenunterricht mit 4 Teilnehmern / 50 Min.
291,91
48,65
349,62
58,27
Gruppenunter- richt mit 3 Teilnehmern / 50 Min.
312,27
52,05
366,85
62,23
Gruppenunter- richt mit 2 Teilnehmern / 25 Min.
244,01
37,35
268,15
44,69
Gruppenunterricht mit 2 Teilnehmern / 45 Min.
369,98
61,66
441,25
73,54
Gruppenunterricht mit 2 Teilnehmern / 60 Min.
448,04
74,67
549,87
91,66
Einzelunterricht 25 Min
373,37
62,23
439,74
74,67
Einzelunterricht 45 Min
641,51
106,91
773,89
128,97
Gebühren und Gebührenordnung gültig ab 1.10.2019 Die Gebühren erhöhen sich jährlich zum Oktober inflationsbedingt um 2,5 %. Näheses zu Gebühren siehe Gebührenordnung
Musikschule Lampertheim e.V. Wilhelmstr. 60 68623 Lampertheim Tel. 06206-59779 Fax 06206-951529 email: msla@gmx.de
Gebührenordnung 1.) Gebührenpflicht a) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem folgenden Gebührentarif erhoben. b) Die Kurse in Ergänzungsfächern, die im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach besucht werden, sind in den Unterrichtsgebühren inbegriffen. 2.) Fälligkeit a) Die Unterrichtsgebühren beziehen sich jeweils auf ein Semester. b) Die Unterrichtsgebühr ist jeweils zum Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) für das kommende Semester (1/2 Jahr) fällig. c) Die Unterrichtsgebühr sollte zur Vereinfachung der Verwaltung möglichst per Einzugsverfahren monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich - jeweils zum 1. des Monats bzw. Quartals - im voraus in Raten abgebucht werden. Bei Nichtteilnahme am  Einzugsverfahren ist die volle Semestergebühr automatisch zu Beginn des  neuen Semesters (1.4. und 1.10.) im Voraus zu entrichten. 3.) Ermäßigung, Erlass a) Eine Ermäßigung wird auf Antrag gewährt als ·   Sozialermäßigung ·   Familienermäßigung ·   Mehrfachermäßigung b) Über eine Sozialermäßigung entscheidet der Vorstand. Für die Gewährung sind die Einkommens- verhältnisse maßgebend. c) Die Familien- bzw. Mehrfachermäßigung gilt ab der 3. Belegung und beträgt 30% der regulären Gebühren.     Die 45-Min.Förderstunde und der Projektunterricht sind davon ausgeschlossen. Maßgebend ist der Beginn des Unterrichts. 4.) Erwachsene Die im Gebührentarif genannten Unterrichtsgebühren beziehen sich auf Schüler, Kinder, Studenten und Auszubildende. Für Erwachsene, die den Unterricht in der Musikschule besuchen, erhöht sich jede Semestergebühr um EUR 48,-- (= monatlich EUR 8,--). Im übrigen gilt Punkt 3. 5.) Ergänzungsfächer Alle Ergänzungsfächer gelten im Zusammenhang mit einem Instrumentalfach als Nebenfach und sind in den Unterrichtsgebühren enthalten. 6.) Aufnahmegebühr Bei Eintritt in die Schule ist von jedem Schüler eine Aufnahmegebühr von EUR 10,50 zu  entrichten. 7.) Unterrichtsform Grundsätzlich wird der Unterricht in Gruppen durchgeführt. Eine andere Einstufung erfolgt in Ausnahmefällen sowie bei Fortgeschrittenen durch die Schulleitung bzw. durch den Fachlehrer. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform besteht nicht.
Gebühr/ Semester
Gebühr/ Monat
Gebühr/ Semester auswärt. Schüler
Gebühr/ Monat auswärt. Schüler
Baby-Kurs (6 Monate bis 1,5 Jahre)
155,02
26,02
166,32
27,72
Eltern-KindKurs (18 Monate bis 3 Jahre)
155,02
26,02
166,32
27,72
Musik und Bewegung ab 3,5 Jahren
190,08
31,69
207,06
34,50
Musikalische Früherzieh-ung (ab 4 Jahren)
190,08
31,69
207,06
34,50
Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmern / 50 Min.
264,76
44,13
310.60
52,60
Gruppenunterricht mit 4 Teilnehmern / 50 Min.
291,91
48,65
349,62
58,27
Gruppenunter- richt mit 3 Teilnehmern / 50 Min.
312,27
52,05
366,85
62,23
Gruppenunter- richt mit 2 Teilnehmern / 25 Min.
244,01
37,35
268,15
44,69
Gruppenunterricht mit 2 Teilnehmern / 45 Min.
369,98
61,66
441,25
73,54
Gruppenunterricht mit 2 Teilnehmern / 60 Min.
448,04
74,67
549,87
91,66
Einzelunterricht 25 Min
373,37
62,23
439,74
74,67
Einzelunterricht 45 Min
641,51
106,91
773,89
128,97